Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-
Geltungsbereich
-
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der/die Fotograf/in Martin Dietrich, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
-
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium
sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und
Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
-
Vertragsschluss
-
Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
-
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der
Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss
ab.
-
Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab.
Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach
Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
-
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch,
schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos
zustande.
-
Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch
ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
-
Pflichten des Auftraggebers
-
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen
(Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
-
Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende
Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
-
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen.
Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind
gesondert zu vergüten.
-
Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer
diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.
-
Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen,
rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten
der Auftraggeber sowie höhere
Gewalt.
-
Pflichten des Auftragnehmers
-
Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf
ohne Mitarbeiter tätig.
-
Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an
diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
-
Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe
von Dateien im RAW Format.
-
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B.
Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
-
Vergütung und Auslagen
-
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde
abgerechnet.
-
Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des
Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem
Konto des Auftragnehmers: [bitte Kontodaten eintragen]
-
Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch
diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
-
Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht
vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
-
An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Heidelberger aus. Die Anfahrt im Umkreis von 50km von Heidelberg wird, soweit vertraglich
nicht anders vereinbart, mit pauschal 30 € berechnet und ist im Gesamtbetrag enthalten. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz
hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden
Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
-
Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in
der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
-
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und
Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
-
Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
-
Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden
Bestimmungen.
-
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer
5.2 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden,
oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
-
Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die
Anzahlung erstattet.
-
Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
-
Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
-
Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
-
Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an
Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
-
Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
-
Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur
Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
-
Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die Auftraggeber ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den
Auftragnehmer die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. In diesem Fall erhöht sich der Vergütungsanspruch um 15%.
-
Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer
verwenden.
-
Haftung
-
Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen.
-
In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde daher
regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB
ausgeschlossen.
-
Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss
als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von
Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten
sind.
-
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
-
Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
-
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
-
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt.
Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
-
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
-
Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
-
Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des
Vertragsverhältnisses aus.
-
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der
Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
-
Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des
Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
-
Textform
-
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
-
Anzuwendendes Recht
-
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates
des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
-
Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen
ist Heidelberg. Der Gerichtsstand ist Heidelberg, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
-
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.